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Unsere finanziellen Hilfen sind fast so vielfältig wie die Studierenden es brauchen – geschenkt und/oder geborgt. Chancengerecht unterstützen und immer auf der Suche nach unbürokratischen Lösungen – ein Auftrag, dem wir als Studentenwerk Frankfurt (Oder) engagiert nachkommen. Mit unseren Hilfen geben wir den Studierenden Flexibilität und Sicherheit.

3.616

BAföG-Anträge
Inland + Ausland

114

Härtefallanträge

40

Nothilfeanträge

13.10.2023 | BAföG-Tour FFO 2023 | Quelle: SWFFO

Bundesausbildungsförderung (BAföG)

Zahlreiche Herausforderungen hielt das Jahr 2023 für das BAföG-Amt des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) parat. Gleich zu Beginn des Jahres übernahmen wir neben der BAföG-Förderung die Auszahlung des Heizkostenzuschusses 2 für das gesamte Land Brandenburg. Personelle Engpässe sorgten für ein hohes Arbeitspensum bei den Beschäftigten. Die nur teilweise umgesetzte Digitalisierung des Antragsprozesses sorgte zusätzlich für einen anwachsenden administrativen Mehraufwand, da die BAföG-Anträge im Moment digital und zusätzlich auch immer noch analog bearbeitet werden müssen. Trotz dieser Herausforderungen haben wir alle eingehenden Anträge der Studierenden schnellstmöglich geprüft und beschieden. Im Verlauf des Jahres 2024 soll die 29. BAföG-Novelle erscheinen. In deren Entstehungsprozess hat sich der Dachverband Deutsches Studierendenwerk (DSW) maßgeblich eingebracht. Mit der Novelle verbindet sich die Hoffnung auf eine weiterreichende Reform und auf eine Optimierung der Verfahrensabläufe beim BAföG.

Beratung

Trotz der Veränderungsprozesse und Gewohnheiten in der Onlineberatungslandschaft, welche nach der Corona-Krise entstanden sind, bemühte sich das Amt für Ausbildungsförderung stets im direkten Kontakt mit den Studierenden und Studieninteressierten zu bleiben und persönlich zu beraten. Im Amt für Ausbildungsförderung suchten im vergangenen Jahr 230 Studierende den persönlichen Kontakt und nahmen eine Vor-Ort-Beratung in Anspruch. Unser Amt suchte auch nach neuen Formen und Wegen zur Erweiterung des bisher bestehenden, digitalen Beratungsangebotes. Auf diese Weise entstand das neue Angebot einer Chatberatung. Sie kann genutzt werden, um allgemeine Fragen rund um das BAföG zu stellen. Um unsere Telefonsprechstunden stärker an den tatsächlichen Bedarf anzupassen wollen wir zudem einen Rückrufservice einrichten. Dieser soll zu Beginn des Jahres 2024 in Betrieb gehen.

16.-20.10.23 | „Ersti“-Hilfe-Woche | Quelle: SWFFO
25.10.23 | Infomarkt zur Studienfinanzierung "Viajobs" | Quelle: SWFFO

In Eberswalde, Cottbus oder Frankfurt (Oder) gab es für alle Erstsemestler:innen und Studieninteressierte Einführungsvorträge rund um das Thema „BAföG“ und zum Wintersemester zusätzlich Infostände. Um die Studierenden, vor allem die Erstantragssteller:innen, noch besser zu erreichen, beteiligte sich das Amt am Projekt „Formular-Café“ der Europa-Universität Viadrina. Hier steht man den Studierenden beim Ausfüllen der Anträge mit Rat und Tat zur Seite. Das BAföG-Amt bot zudem mit Unterstützung des Servicepoints die „Ersti“-Hilfe-Woche an. Diese richtete sich – wie es der Name bereits verheißt – vor allem an alle neuen Studierenden. In der zweiten Oktoberwoche 2023 fand zusätzlich die BAföG-Tour statt. Im Gräfin-Dönhoff-Gebäude der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) konnten sich interessierte Studierende rund um das Thema „Studienfinanzierung“ beraten lassen. Insgesamt nahmen 25 Studierende diesen Service in Anspruch.

BAföG-Digital

Die Plattform „BAföG-Digital“ steht den Studierenden seit Mitte 2021 zur Verfügung. Sie bietet die digitale Antragstellung an. Über 50 Prozent der Anträge wurden im Jahr 2023 über diese digitale Plattform gestellt (Inland 51,7 Prozent | Ausland 53,0 Prozent). Wir haben zwar schon die digitale Antragsmöglichkeit, aber leider noch keinen digitalen Bescheid und auch noch keine digitale Akte. Das bedeutete für alle Mitarbeitenden des Amtes einen höheren Arbeitsaufwand: Jedes einzeln online eingereichte Dokument muss gegenwärtig immer noch ausgedruckt werden. Zusätzlich erreichen uns die per „BAföG-Digital“ gestellten Anträge nicht vollständig und die Verarbeitung der eingehenden Dokumente erfolgt weiterhin auf Papier. Die wachsende Anzahl der per Onlineportal gestellten Anträge, die zusätzlichen Unterlagen, die entweder per E-Mail oder postalisch nachgereicht wurden, führten im Jahr 2023 zu einem Bearbeitungsstau. Um den Bearbeitungsstau abzubauen, haben wir ab November 2023 keine E-Mails mit Anhängen mehr akzeptiert. Damit bereiten wir die Studierenden und unser Amt auf die Einführung der elektronischen Akte vor, gleichzeitig beschleunigen wir den Prozess und bieten den Studierenden einen sicheren Weg für die Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten. Die E-Mail soll unseren Studierenden nur als Kommunikationsmittel dienen. Leidtragende dieser noch nicht bis zum Ziel umgesetzten Digitalisierungsstrategie sind die Beschäftigten des BAföG-Amtes und leider auch viele Studierende, die im Jahr 2023 sehr lange auf ihre Bescheide und letztlich auf das Geld warten mussten. Hoffnung verspricht die Einführung der vollständigen E-Akte, die für das Jahr 2025 geplant ist.

Entlastungspaket für Studierende

 300 € Energiepreispauschale 
(für jobbende Studierende über Arbeitgeber:innen)

 230 € Heizkostenzuschuss I 
(für BAföG-Empfänger:innen mit eigener Wohnung – Auszahlung: 29.09.22)

 345 € Heizkostenzuschuss II 
(für BAföG-Empfänger:innen mit eigener Wohnung – Auszahlung: 2023)

 200 € Einmalzahlung 
(für alle zum 01.12.22 immatrikulierten Studierenden – Auszahlung 2023)

Heizkostenzuschuss

Die Auszahlung des 2. Heizkostenzuschusses an die Studierenden in Brandenburg gehörte 2023 zu den Sonderaufgaben unseres BAföG-Amtes. Bereits im Jahr 2022 war das Studentenwerk Frankfurt (Oder) für die Auszahlung des 1. Heizkostenzuschusses im gesamten Land Brandenburg zuständig. Die Auszahlung des 2. Heizkostenzuschusses erfolgte zum 29. März 2023. Insgesamt wurden 2,3 Millionen Euro an Heizkostenzuschüssen gewährt. Von den versendeten 6.741 Bescheiden entfielen 2.202 Bescheide auf den eigenen Zuständigkeitsbereich sowie 4.539 Bescheide auf den Zuständigkeitsbereich des BAföG-Amtes Potsdam.

Allen Studierenden wurde aufgrund der Inflation und Energiekrise eine Entlastung in Form von bis zu vier einmaligen zusätzlichen Etappenzahlungen zugesagt.

Personal- und Organisationsentwicklung

Effizienz, Wissenstransfer und Transformation sind die Schlagwörter der Zielvereinbarung mit dem Land Brandenburg zum BAföG. Trotz der strengen wirtschaftlichen Betrachtung der Abteilung, stehen dieser das Engagement und die Expertise der Mitarbeitenden sowie das Detailgetreue im Einzelfall anerkennend gegenüber. Das BAföG-Amt Frankfurt (Oder) steht in engem Kontakt mit der Fachaufsicht beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und dem Studentenwerk Potsdam. Der jährliche Erfahrungsaustausch der Studentenwerke des Landes Brandenburg und der Fachaufsicht beim MWFK fand am 20. September 2023 im MWFK in Potsdam statt. Diese Austauschplattform soll der Fallbearbeitung und Strukturoptimierung dienen.

Unser Amt für Ausbildungsförderung hatte zum 31.12.2023 11 Beschäftigte mit insgesamt 10,7 Vollzeitkapazitäten (VZK). Das entspricht im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einer Reduzierung um 2 Beschäftigte bzw. 1,9 VZK. Eine der 10,7 VZK ist mit einer langzeiterkrankten Beschäftigten besetzt, deren Stelle nicht vertreten wird. Im Rahmen der im Jahr 2022 eingeleiteten Personalentwicklung haben wir im Mai 2023 die Möglichkeit geschaffen, eine Stelle hausintern zu besetzen. Hierbei handelte es sich um die Planstelle Sachbearbeitung Anlagenbuchhaltung. Auf diese Position wechselte im Mai 2023 eine Beschäftigte des BAföG-Amtes. Eine weitere langjährige Kollegin schied zum 30.06.2023 auf eigenen Wunsch aus der Abteilung aus. Aufgrund der sinkenden Studierendenzahlen im Zuständigkeitsbereich (seit 2013 rund minus 5.000 Studierende), aber auch durch die veränderten Hintergründe bei den Studierenden (z. B. in Bezug auf die Internationalisierungsquote) sowie der hinterherhinkenden BAföG-Reform (z. B. in Bezug auf die Erhöhung der Einkommensgrenzen) kam es zu halbierten Antragszahlen und damit zu notwendigen personellen und organisatorischen Anpassungen im SWFFO. Durch die geschilderten Entwicklungen und unter Berücksichtigung des derzeitigen Mehraufwandes infolge der fehlenden E-Akte entspricht der aktuelle Personalbestand im Amt für Ausbildungsförderung erstmalig den Zielvorgaben, welche auch laut BSL-Gutachten aus dem Jahr 2014 für das Amt ermittelt wurden (2023 9,7 : 10,0 VZK, ausgenommen der langzeiterkrankten Beschäftigten). Seit dem Jahr 2014 wurden in der BAföG-Abteilung in Summe 11 Beschäftige bzw. 10,8 VZK abgebaut.

Es ist beabsichtigt, dem BAföG-Amt Frankfurt (Oder) die Führung des Ausbildungsstättenverzeichnisses des Landes Brandenburg zu übertragen. Im Zuge dieser Aufgabe ist unserem Amt ein Aufwuchs um 0,5 VZK in Aussicht gestellt worden. Im Jahr 2024 planen wir die Ausschreibung einer neuen Planstelle im Umfang von 0,8 VZK. In dieser Stelle sollen die momentan nicht besetzten 0,3 VZK sowie die für die Bearbeitung des Ausbildungsstättenverzeichnisses vorgesehenen 0,5 VZK personell zusammengefasst werden.

Die Digitalisierung der Beantragung von Leistungen nach dem BAföG bleibt unser erklärtes Ziel. Vorbereitungen zur Einführung einer E-Akte laufen in Form von Austauschgesprächen mit anderen Ämtern, als auch auf Länderebene mittels der Arbeitsgemeinschaft „Fulda-Gruppe“. Die „Fulda-Gruppe“ besteht aus Vertretungen der „DATAGROUP-Länder“, die für das jeweilige Land Entscheidungen in Bezug auf das Fachverfahren (eBAFSYS-Entwicklung) treffen. Ziel ist es, aus den Erfahrungen anderer Länder und Studierenden-/Studentenwerke zu lernen, um die beste Lösung zu finden. Im Land Brandenburg ist die Einführung der E-Akte für das Jahr 2025 vorgesehen. Gegenwärtig gilt Hessen als Vorreiter in Deutschland. Dort werden im Moment die Neuerungen im BAföG-System (DATAGROUP) für den bundesweiten Einsatz entwickelt und erprobt. Danach ist der Roll-out der E-Akte auch im Rest des Landes geplant. Wir blicken also weiter gespannt nach Hessen.

BAföG Inland

Wir sind im Jahr 2023 für drei staatliche und seit November 2023 auch für eine private Hochschule im Bereich Ausbildungsförderung zuständig. 

3.093

Anträge bearbeitet

1.915

Anträge bewilligt

727

Euro Förderung
durchschnittlich

BAföG-Anträge (Inland)

Die Anzahl der eingereichten Anträge verzeichnete im Jahr 2023 einen leichten Anstieg um 1,6 Prozent. Lag die Antragszahl im Jahr 2022 noch bei 3.045 Anträgen, so stieg diese im Jahr 2023 auf 3.093 Anträge an. Der Anstieg ist insofern erfreulich, da dieser entgegen der sonst rückläufigen Studierendenzahlen in unserem Zuständigkeitsbereich erfolgte. Hier ging die Anzahl der Studierenden im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 um immerhin 5,1 Prozent zurück. Dennoch liegt die Zahl der eingereichten Anträge noch deutlich unter dem Wert von 3.268 Anträgen im Vorjahr der Pandemie, 2019.

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BAföG-Förderung (Inland)

Im Jahr 2023 bemühten sich 23,1 Prozent aller Studierenden um eine Förderung nach dem BAföG. Damit bemühten sich im Jahr 2023 1,5 Prozent mehr Studierende um eine entsprechende Förderung als im Jahr 2022 und 2,1 Prozent mehr als im Jahr 2019. Dieser positive Trend bei den Antragszahlen spiegelte sich auch bei den Förderungen wider. So stieg der Anteil der Bewilligungen im Jahr 2023 auf 14,3 Prozent an. Im Jahr 2022 lag dieser Wert noch bei 13,3 Prozent. Der Wert aus dem Jahr 2019, als für 15,1 Prozent aller Anträge Förderungen bewilligt wurden, ist bislang aber noch nicht wieder erreicht worden. 

Der durchschnittliche Förderbetrag ist von 703,47 Euro pro Monat im Jahr 2022 auf 727,23 Euro im Berichtsjahr angestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 3,4 Prozent. Dieser ist das Resultat der BAföG-Reform im Jahre 2022. Insgesamt haben wir im Bereich der Inlandsförderung 18.311.455 Euro ausgezahlt (im Vorjahr: 16.685.260 Euro). 

BAföG-Forderungsmanagement (Inland)

In einigen Fällen verlangt das BAföG-Amt bereits gezahlte Leistungen zurück, hier ist das Forderungsmanagement gefragt. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Studierende in ihren Nebenjobs doch mehr verdienten oder wenn Freibeträge überschritten wurden. Das Jahresvolumen an Rückforderungen lag bei Inlands-Anträgen bei 439.824 Euro. Zum Jahresende 2023 waren im Bereich des Inlands-BAföG 64 Rückforderungen gestundet. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Rückforderungssumme bei insgesamt 198 Rückforderungsfällen 416.009 Euro.

BAföG-Rechtsmittelverfahren (Inland)

2023 gingen 140 Widersprüche ein. Das bedeutet, dass fast doppelt so viele Widersprüche eingereicht wurden wie im Jahr 2022. Im Jahr 2023 sind 14 verwaltungsgerichtliche Klage- und Eilverfahren neu hinzugekommen. Bis zum 31. Dezember 2023 konnten 12 Verfahren abgeschlossen werden. Damit sind momentan noch 14 Verfahren offen. Drei Ordnungswidrigkeitsverfahren führten 2023 zu Bußgeldbescheiden in Höhe von insgesamt 605,20 Euro.

20222023
Widerspruchsverfahren77140
- abgeholfen2971
- zurückgewiesen1017
- zurückgenommen27
- ausstehend3645
- Widerspruchsquote in %2,54,5
Verwaltungsgerichtsverfahren2413
Ordnungswidrigkeiten23
Klagen1614

BAföG im Ausland

Den Schwerpunkt bei der Auslandsförderung bilden weiterhin Anträge für einen Schul-, Hochschul- oder für einen Praktikumsaufenthalt. Wie in den Jahren vor der Pandemie stehen dabei die Staaten Südafrika, Neuseeland und Ägypten bei den Studierenden hoch im Kurs.

523

Anträge bearbeitet

346

Anträge bewilligt

763

Euro Förderung
durchschnittlich

BAföG-Anträge (Ausland)

Die Anträge im Auslands-BAföG lagen im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 um 52,0 Prozent höher. Damit erholt sich dieser Bereich von den massiven Einbrüchen während der Pandemie. Allerdings stehen die Anträge gegenüber dem Vor-Corona-Jahr noch immer weit zurück und bewegen sich erst auf einem Niveau von 71,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. 

BAföG-Förderung (Ausland)

Von den 523 im Jahr 2023 eingereichten Anträgen wurden 66,2 Prozent bewilligt. Die durchschnittliche Fördersumme belief sich auf 762,98 Euro pro Monat. Insgesamt haben wir im Bereich der Auslandsförderung 1.503.216 Euro ausgezahlt (im Vorjahr: 959.244 Euro).

BAföG-Forderungsmanagement (Ausland)

Das Jahresvolumen an Rückforderungen lag bei den Auslands-Anträgen bei 22.404 Euro. Zum Jahresende 2023 waren im Bereich des Ausland-BAföG vier Rückforderungen gestundet. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Rückforderungssumme bei 13 Rückforderungsfällen 18.288 Euro.

BAföG-Rechtsmittelverfahren (Ausland)

Im Berichtzeitraum 2023 gingen 31 Widersprüche ein. Das ist fast eine Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr 2022. Im Jahr 2023 sind keine verwaltungsgerichtlichen Klage- und Eilverfahren neu hinzugekommen, das einzige offene Verfahren aus den Vorjahren konnten wir bis zum 31. Dezember 2023 abschließen.

20222023
Widerspruchsverfahren1131
- abgeholfen614
- zurückgewiesen05
- zurückgenommen00
- ausstehend512
- Widerspruchsquote in %3,25,9
Verwaltungsgerichtsverfahren21
Ordnungswidrigkeiten00
Klagen00

Härtefalldarlehen

Langjähriges bewährtes Instrument zur Überwindung kurzfristiger finanzieller Engpässe während des Studiums ist das zinslose Darlehen in Höhe von bis zu 500 Euro. Ging die Zahl der Anträge in den letzten Jahren eher zurück, so wurde 2023 mit 114 Anträgen ein neuer Höchstwert innerhalb der letzten 8 Jahre erreicht. Besonders zum Ende des Jahres wurden auf Grund langer Wartezeiten im Bereich BAföG vermehrt Anträge gestellt. Insgesamt 56 Studierende benötigten hier finanzielle Hilfe. In einigen Fällen wurde das Darlehen ausnahmsweise monatlich bis zur Ausstellung des BAföG-Bescheides gewährt. 

114

Anträge bearbeitet

90

Anträge bewilligt

496

Euro Darlehensbetrag
durchschnittlich

Die meisten Anträge erreichten uns von Studierenden der BTU (64), gefolgt von der EUV (40). Die Zahl der Anträge Studierender der HNE (10) war dagegen wie in den früheren Jahren überschaubar. Circa ein Viertel der Antragstellenden kommt aus dem Ausland. Hier wurde als Antragsgrund in der Regel soziale Probleme bzw. die Finanzierung des Lebensunterhalts genannt. Der Großteil der Antragstellenden beantragte den Höchstbetrag von 500 Euro als Darlehen, im Schnitt wurden pro bewilligten Antrag 495,95 Euro ausgezahlt – insgesamt haben wir 44.600 Euro ausgezahlt.

Nothilfe

Auch in diesem Jahr erhielten wir wieder Anträge auf unsere Nothilfe – ein Zuschuss in Höhe von 300 Euro für kurzfristige, unverschuldete finanzielle Notlagen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Mit 40 Anträgen wurden etwas weniger Anträge als im Jahr 2022 gestellt. Bewilligt werden konnten am Ende jedoch nur 5 Anträge, da die übrigen Anträge nicht die Vergabevoraussetzungen erfüllten. So zeigte sich besonders bei den internationalen Studierenden (25 Anträge), dass oftmals nicht ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt während des Studienaufenthalts in Deutschland vorhanden sind.

40

Anträge
bearbeitet

5

Anträge
bewilligt

300

Euro Zuschussbetrag/
Studierende:n