Die Innenrevision besteht seit 2011 als Stabstelle der Geschäftsführung, ist ihr unmittelbar unterstellt und nimmt ihre Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr.
In ihrer Verantwortung für den gesamten Aufgabenbereich des Studentenwerks prüft die Innenrevision die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung. Die Innenrevision stimmt jährliche Prüfungen mit der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat ab. Des Weiteren kann die Geschäftsführung anlassbezogene Prüfungen kurzfristig anordnen.
Die Prüftätigkeit des Jahres 2023 fand in den Abteilungen Hochschulgastronomie, Bau, Zentrale Dienste und im Kaufmännischen Bereich statt. Dabei wurden folgende Punkte schwerpunktmäßig geprüft:
- Einhaltung von Ausschreibungsvorgaben bei Lieferanten mit einem Jahresbruttoumsatz von über 100.000 Euro
- Beschaffungen im Food- und Non-Food-Bereich
- Kassenprüfungen
- Aktualisierung interner Betriebsanweisungen
Bei der Überprüfung der Einhaltung der Vergaberichtlinien bei Lieferanten mit einem Jahresbruttoumsatz von 100.000 Euro wurden alle drei Einkaufsbereiche (Hochschulgastronomie, Bau und Zentrale Dienste) geprüft. Hier sind die Ergebnisse:
Zentrale Dienste: Die Lieferanten in diesem Bereich halten die Richtlinien des Vergabegesetzes (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein.
Bau: Bei den Beschaffungen im Baubereich, wo die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) angewandt wird, wurde nur bei einem Lieferanten die Einhaltung der Vergaberichtlinien bemängelt. Dies wurde mit “ortsüblichen Handwerker-Zuruf-Verträgen” und einer “Havarievereinbarung” begründet. Der Bereich Bau wies außerdem auf die schwierige Lage bei der Beauftragung von Handwerkerleistungen hin, bedingt durch mangelndes Interesse an den Richtlinien öffentlicher Vergaben, Personalmangel und Lieferengpässe.
Hochschulgastronomie: Dieser Bereich ist für die Beschaffung von Lebensmittelartikeln (Food) zuständig. Die geprüften Lieferanten halten die Richtlinien des Vergabegesetzes (VgV) ein.
Zusätzlich wurden im Jahr 2023 sieben interne Arbeitsanweisungen überarbeitet, darunter zwei Dienstvereinbarungen in Zusammenarbeit mit dem Personalrat sowie drei Ordnungen. Des Weiteren wurde eine neue Dienstanweisung zum Thema Hinweisgeber erlassen.